Kostenerstattung Brustvergrößerung

Sind Sie neugierig bezüglich der Möglichkeiten einer Kostenerstattung für eine Brustvergrößerung? Viele Frauen sind hinsichtlich der Größe ihrer Brüste unsicher und wünschen sich eine größere oder besser geformte Brust. Es ist auch möglich, dass sich die Brustdrüsen nicht oder nur ungenügend entwickelt haben und es gibt auch Frauen, bei denen eine Brust kleiner als die andere ist. Eine der am häufigsten gestellten Fragen bei der Erwägung einer kosmetischen Operation ist der Preis, der Eigenbeitrag sowie die mögliche Rückzahlung der Krankenversicherung. Alles ist abhängig von der Art der Behandlung sowie der Ursache.

VERSICHERUNG UND RÜCKZAHLUNG FÜR EINE BRUSTVERGRÖSSERUNG

Die Frage hinsichtlich der Kosten bei einer Brustvergrößerung ist verständlich und sollte unbedingt vor dem Eingriff geklärt werden. Die Krankenkassen unterscheiden zwischen Eingriffen mit medizinischer Indikation und kosmetischen Behandlungen. Aus der Grundversicherung werden die Kosten für eine Brustvergrößerung nur dann erstattet, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Eine medizinische Indikation liegt unter anderem vor, nachdem Ihnen eine oder beide Brüste als Folge von Brustkrebs amputiert werden musste. Soziales und/oder psychisches Leiden ist keine medizinische Notwendigkeit.

Haben Sie ungleiche Brüste, aber ist der Unterschied weniger als zwei Körbchengrößen? Dann haben Sie leider keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung. Bei einem Unterschied von mindestens zwei Körbchengrößen erstattet Ihnen die Krankenkasse oft eine Brustverkleinerung Ihrer größten Brust. Wenn Sie aus kosmetischer Sicht eine Brustvergrößerung möchten, dann tragen Sie die Kosten für die Behandlung selbst. Nach dem ersten Beratungsgespräch mit dem kosmetischen Arzt können Sie alle Fragen klären, sowie die Operation eventuell um einige Monate zu verschieben. Dieses gibt Ihnen mehr Zeit den Behandlungsbetrag sparen zu können.

RÜCKERSTATTUNG DURCH DIE ZUSATZKRANKENVERSICHERUNG BEI EINER BRUSTVERGRÖSSERUNG

Die Tatsache, dass die Rückerstattungsmöglichkeiten der Grundversicherung begrenzt sind, bedeutet nicht unmittelbar, dass Sie überhaupt keinen Anspruch auf eine Rückerstattung haben. Viele Menschen haben eine Zusatzkrankenversicherung abgeschlossen. Einige dieser Zusatzversicherungspakete haben teilweise oder vollständige Erstattungsmöglichkeiten für kosmetische Operationen, wie z.B. Brustvergrößerungen. Die Bedingungen für den Anspruch auf Rückerstattung aus einer Zusatzkrankenversicherung sind unterschiedlich. Beispielsweise gibt es Krankenversicherungen, die nach wie vor eine medizinische Indikation benötigen, während andere auch Erstattungen ohne medizinische Indikation gewähren. Die Erstattungsbeträge reichen oft nicht aus, um die Gesamtkosten der Operation zu decken. Wenn Sie andere Behandlungen und Erstattungen in Anspruch nehmen, die im Zusatzpaket enthalten sind, kann es sich lohnen. Nur auf Grund der Brustvergrößerung lohnt es sich bezüglich der Kosten meistens nicht.

RÜCKZAHLUNG DES EIGENBEITRAGS BEI EINER BRUSTVERGRÖSSERUNG

Wenn Sie sich aus medizinischen Gründen und damit bei medizinischer Indikation einer Brustvergrößerung unterziehen, können die Kosten vollständig aus der Krankenversicherung erstattet werden. In diesem Fall ist ein Eigenanteil in der Regel nicht nötig. Informieren Sie sich unbedingt über die Selbstbeteiligung. Haben Sie diese nicht voll ausgeschöpft? Den ersten Teil der Kosten tragen Sie selbst und dieses sollten Sie unbedingt beachten. Am besten Sie rufen Ihre Krankenkasse an und klären alles, so dass es deutlich ist und sie wissen welche Kosten auf Sie zu kommen.

RÜCKERSTATTUNGSMÖGLICHKEITEN DURCH KRANKENKASSEN

Erwägen Sie eine Brustvergrößerung? Informieren Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten und Bedingungen für eine Rückzahlung. Wenn Sie eine medizinische Indikation haben und die Kosten vollständig erstattet werden, muss der Haus- oder Facharzt Ihnen eine Überweisung ausstellen. Dies ist erforderlich, um die medizinische Notwendigkeit nachweisen zu können. Krankenkassen arbeiten in der Regel mit vertraglich gebundenen Krankenhäusern und Kliniken zusammen. Wichtig ist, dass dieses im Vorfeld geklärt und deutlich ist. Kontaktieren Sie bei Fragen unbedingt Ihre Krankenkasse.

KEINE RÜCKERSTATTUNG BEI EINER BRUSTVERGRÖSSERUNG?

Was sind die Möglichkeiten, wenn Sie keine medizinische Indikation haben und eine zusätzliche Krankenversicherung keine Erstattungsmöglichkeiten bietet? Dies ist kein unmittelbarer Grund, auf das gewünschte Verfahren zu verzichten. Bereiten Sie sich gut vor und vergleichen Sie die von den Kliniken berechneten Behandlungsraten. Die Acuraklinik in Weert bietet ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis. Falls die Kosten nicht erstattet werden, können Sie etwas länger warten, um zu sparen. Es ist jedoch auch möglich, eine Ratenzahlung in Betracht zu ziehen. Die Acuraklinik arbeitet mit dem spezialisierten Kreditunternehmen Cosmetic Finance zusammen. Auf der Grundlage eines revolvierenden Kredits oder eines Privatkredits ist es möglich, eine Brustvergrößerung durchführen zu lassen, ohne dass ein großer Betrag auf einmal fehlt. Ziehen Sie es vor, die Brustvergrößerung in Raten zu bezahlen? Besprechen Sie dies mit dem kosmetischen Arzt während der Beratung in der Klinik und es ist jederzeit möglich, um Kontakt mit Cosmetic Finance aufzunehmen.

ABZUG DER KOSTEN EINER BRUSTVERGRÖSSERUNG BEI DER STEUERERKLÄRUNG

Eine andere häufig gestellte Frage zu den Kosten ist, ob man die anfallenden Kosten für die Brustvergrößerung von der jährlichen Steuererklärung abziehen kann. Die Möglichkeiten hierfür sind begrenzt und die Bedingungen und Regeln ändern sich jährlich vom zuständigen Finanzamt. Es wird empfohlen, sich von einem Steuerberater gut beraten zu lassen. Es werden beispielsweise Nachweise verlangt und es ist notwendig, die Originalrechnungen aufzubewahren. Um zusätzliche Steuern und Bußgelder zu vermeiden, ist es ratsam, sich im Vorfeld gut zu informieren. Die Webseite der Steuer- und Zollverwaltung enthält zum Beispiel eine detaillierte Beschreibung der Kosten, die als Abzug eingegeben werden können.

KOSTENERSTATTUNG BRUSTVERGRÖSSERUNG – FAQ

Es gibt eine Reihe von häufig gestellten Fragen über die Kostenerstattung der Brustvergrößerung. Natürlich können Sie uns diese Fragen auch per E-Mail oder Telefon stellen. Wir halten es dennoch für sinnvoll, auf diesem Weg eine Reihe von Fragen zu beantworten.

1. Wie viel kostet eine Brustvergrößerung? 

Erfahren Sie in unserer Preisübersicht mehr über die Kosten dieser Behandlung. Der Selbstkostenpreis hängt von der verwendeten Behandlungstechnik ab und den Bedingungen Ihrer Krankenkasse.

2. Übernimmt die Grundversicherung eine Brustvergrößerung? 
Die Kosten für eine Brustvergrößerung werden von der Grundversicherung nur auf Grund einer medizinischen Indikation übernommen. Sie können diese bekommen, wenn eine oder beide Brüste als Folge von Brustkrebs amputiert wurden. Psychisches und/oder soziales Leid ist leider kein Grund für eine medizinische Indikation. Frauen mit ungleicher Brust haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch die Grundversicherung. Beträgt die Differenz mindestens zwei Körbchengrößen, werden die Kosten für die Verkleinerung der größten Brust erstattet. Informieren Sie sich unbedingt vorher bei Ihrer Krankenkasse.

3. Wird eine plastische Operation erstattet? 
Wenn der Grund für eine plastische Operation rein kosmetisch ist, werden die Kosten nicht von der Grundversicherung übernommen. Wenn Sie eine medizinische Indikation haben, kann Ihre Krankenkasse Bedingungen stellen, bevor die Genehmigung zur Behandlung mit Kostenübernahme erteilt wird.

4. Welche Bedingungen werden von den Krankenversicherungen gestellt? 
Die Bedingungen sind variabel und können je nach Versicherung unterschiedlich sein. Voraussetzungen, die Sie berücksichtigen sollten, sind, dass die Behandlung, der Sie sich unterziehen, nicht teurer ist als verfügbare Alternativen und das Ihre Beschwerden oder Entstellung durch den Eingriff verringert oder verbessert werden müssen. Um den vollen Erstattungsbetrag zu erhalten, kann die Krankenkasse verlangen, dass der Eingriff von einem Vertragspartner durchgeführt wird. Wenn Sie einen anderen Leistungserbringer wählen, kann der Erstattungsbetrag niedriger ausfallen.

5. Werden die Kosten für eine Brustvergrößerung von meiner Zusatzversicherung erstattet?
Die Inhalte der Krankenzusatzversicherungen sind unterschiedlich. Eine begrenzte Anzahl von Krankenkassen erstattet die Kosten für plastische Operationen mittels einer Zusatzversicherung. Haben Sie eine Zusatzversicherung speziell für die Erstattung von Schönheitsoperationen abgeschlossen? Schauen Sie sich die Deckung im Vorfeld genau an, um sicher zu gehen, dass die Prämie nicht teurer ist als der Erstattungsbetrag.

6. Worauf muss ich bei der Erstattung von Plastischen Operationen achten? 
Wenn Sie eine Zusatzversicherung abschließen, achten Sie auf die Deckung. Es kommt oft vor, dass Sie mehr an Beiträgen zahlen, als Ihnen an Kosten erstattet wird. Beachten Sie auch, dass Krankenversicherungen Verträge mit Leistungserbringern abschließen. Wenn Sie zu einem anderen Leistungserbringer gehen, kann der Erstattungsbetrag niedriger sein. Dies können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

7. Gibt es eine Eigenbeteiligung? 
Wenn die Kosten für die Brustvergrößerung aus der Grundversicherung erstattet werden, gibt es keine Eigenbeteiligung. Zusatzversorgungspakete erstatten nie den vollen Behandlungssatz und die Differenz müssen Sie selbst zahlen.

8. Muss ich die Selbstbeteiligung berücksichtigen?
Wenn die Operation aus der Grundversicherung erstattet wird, unterliegt die Erstattung der sogenannten Selbstbeteiligung. Wenn Sie Ihre Selbstbeteiligung noch nicht aufgebraucht haben, müssen Sie den ersten Teil selbst zahlen. Dies gilt nicht für die Erstattung durch die Krankenzusatzversicherung.

9. Werden die Kosten für Implantate und Brustvergrößerungen mit Eigenfett erstattet? 
Die Behandlungstechnik besprechen Sie mit dem plastischen Chirurgen, der die Operation durchführt. Ihre Krankenkasse kann Ihnen mitteilen, welche und ob die Kosten für die Operation erstattet werden. Auch hier ist es abhängig von den Konditionen Ihrer Versicherung und ob diese alle Behandlungsmethoden unterstützt.

10. Kann ich die Kosten für eine Brustvergrößerung von der Steuer absetzen?
Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen in der jährlichen Steuererklärung abgesetzt werden. Denken Sie daran, dass die Steuerbehörden möglicherweise Nachweise und zugrundeliegende Dokumente wie Rechnungen verlangen. Lassen Sie sich von den Finanzbehörden selbst beraten oder holen Sie sich Informationen bei einem Steuerberater.

11. Was kann ich tun, wenn die Kosten nicht erstattet werden?
Sie können versuchen den Betrag anzusparen oder Ihre Familie, Freunde oder Bekannte um Hilfe und Unterstützung bitten.

12. Kann eine Brustvergrößerung in Raten bezahlt werden?
Wenn Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Brustvergrößerung haben, ist eine Brustvergrößerung ein teurer Eingriff. Die Acuraklinik arbeitet mit Cosmetic Finance, einem spezialisierten Kreditunternehmen zusammen. Erwähnen Sie bei der Beratung, dass Sie eine Ratenzahlung für die Brustvergrößerung in Erwägung ziehen, damit die Mitarbeiter Sie mit Cosmetic Finance in Kontakt bringen.

13. Ist jeder für eine Ratenzahlung geeignet? 
Das Kreditunternehmen prüft Ihre Daten und Ihre Kreditwürdigkeit. Sie bewerten Ihre monatlichen finanziellen Verpflichtungen und Ihr Einkommen, aber auch Ihre Wohn- und Familiensituation. Dieses hat Einfluss, ob Ihnen ein revolvierender Kredit oder ein Privatkredit angeboten werden kann. Minderjährige haben keinen Anspruch auf ein Darlehen oder einen revolvierenden Kredit.

14. In wie vielen Raten kann ich die Brustvergrößerung abbezahlen?
Wenn Sie einen Privatkredit aufnehmen, wissen Sie im Voraus, wie lange der Kredit laufen wird und wie hoch der Zinssatz sein wird. Die durchschnittliche Laufzeit eines Privatkredits beträgt 5 Jahre. Wenn Sie zusätzlichen finanziellen Spielraum haben, können Sie in Betracht ziehen, den Kredit früher zu tilgen. Bei einem revolvierenden Kredit können Sie den Kredit erneut aufnehmen. Die Zinsen für revolvierende Kredite können variieren. Je länger die Laufzeit des Kredits ist, desto höher ist der Zinssatz und desto höher ist der Gesamtbetrag, den Sie zahlen müssen.

15. Was sind meine Möglichkeiten, wenn ich die Rückzahlungsverpflichtung nicht erfüllen kann?
Es ist üblich, eine Kreditschutzversicherung mit einem Darlehen oder einem revolvierenden Kredit abzuschließen. Wenn eine Situation eintritt, in der Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, übernimmt die Versicherung die Rückzahlungen. Wenn Sie versterben und Ihr Darlehen oder Kredit noch nicht vollständig zurückgezahlt ist, sind Ihre Hinterbliebenen davon nicht betroffen. Die Versicherung wird den ausstehenden Betrag zurückzahlen.

16. Ich kann mehr abbezahlen als erwartet. Bekomme ich eine Strafe, wenn ich mehr oder schneller abbezahle?
Kreditunternehmen können eine Strafgebühr verlangen, wenn Sie einen Kredit schneller als vertraglich vereinbart zurückzahlen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Solche Gebühren und/oder Vertragsstrafen werden in den Bedingungen des Kreditvertrags festgelegt.

17. Beeinträchtigt es meine Kreditwürdigkeit, wenn ich eine Brustvergrößerung in Raten bezahle?
Wenn Sie ein Darlehen oder einen Kredit aufnehmen, wird dieses registriert. Dies kann sich auf Ihre zukünftige Kreditwürdigkeit auswirken und zum Beispiel auch, wenn Sie eine Hypothek abschließen.

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